Der Treuhandvertrag
Der Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber), Vertragsnehmer (Gärtner) und dem Treuhänder (Friedhofsgärtner Dortmund eG). Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Vertragsnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragsnehmer geschlossen. Die vereinbarten Leistungen werden in einer Kostenaufstellung festgehalten und sind Vertragsbestandteil.
Das Angebot reicht vom schlichten Sauberhalten der Grabstelle bis zum Komplett-Service rund um Grabgestaltung, jahreszeitlicher Bepflanzung und Grabschmuck.
Die detaillierten Verträge können Sie in der Rubrik Service>Downloads einsehen.
Häufige Fragen und Antworten zum Treuhandvertrag.