Häufige Fragen
Was ist ein Dauergrabpflegevertrag?
Welche Informationen werden für ein Angebot benötigt?
Wann beginnt die Dauergrabpflege?
Was ist eine Treuhandstelle?
Wann müssen die errechneten Kosten bezahlt werden?
Wofür wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben?
Was passiert nach der Bezahlung mit meinem Geld?
Was ist, wenn meine Friedhofsgärtnerei nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarte Grabpflege auszuführen?
Werden die Leistungen kontrolliert?
Welche Leistungen kann ich in einem Dauergrabpflege-Vertrag vereinbaren?
Was passiert bei einer Insolvenz der Genossenschaft?
Müssen Zinserträge versteuert werden?
Was ist der Sicherungszuschlag?
Was ist ein Dauergrabpflegevertrag?
Der Dauergrabpflegevertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber=Kunde), Auftragnehmer (Gärtner oder Bestatter) und dem zwischengeschalteten Treuhänder (Friedhofsgärtner Dortmund eG). Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Auftragnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.
Die Treuhandstelle finanziert sich durch die Erhebung der einmaligen 5%igen Bearbeitungsgebühr bei Vertragsabschluss. Sollten die Bearbeitungsgebühren nicht ausreichen, ist sie berechtigt, ihren weiteren Aufwand aus den erwirtschafteten Erträgen anteilig zu entnehmen – dies aber nur auf kostendeckender Basis.
Welche Informationen werden für ein Angebot benötigt?
Um ein verbindliches Angebot zur Pflege und/oder Bepflanzung Ihrer Grabstätte erstellen zu können, benötigen wir den Namen des Friedhofs, Feld- und Grabnummer, den Namen, der auf dem Grabstein steht sowie Angaben zu den gewünschten Leistungen.
Wann beginnt die Dauergrabpflege?
Der Beginn wird im Dauergrabpflege-Vertrag vereinbart: Die Grabpflege beginnt entweder auf Abruf durch den Auftraggeber, zu einem festgelegten Zeitpunkt oder erst nach Ableben des Auftraggebers.
Was ist eine Treuhandstelle?
Die Friedhofsgärtner Dortmund eG/Treuhandstelle für Dauergrabpflege ist eine berufsständische Organisation mit dem Zweck der treuhänderischen Verwaltung der anvertrauten Gelder. Die Genossenschaft ist Mitglied im Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. mit Sitz in Düsseldorf, durch den regelmäßige gesetzliche Prüfungen erfolgen. Im gesamten Bundesgebiet bestehen ähnliche Einrichtungen. Sie sind zusammengeschlossen in der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn.
Wann müssen die errechneten Kosten bezahlt werden?
Die Vertragssumme wird inklusive der Bearbeitungsgebühr bei Abschluss des Dauergrabpflegevertrags fällig. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Betrag in mehreren Teilbeträgen zu zahlen.
Wofür wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben?
Die Treuhandstelle finanziert sich durch die Erhebung der einmaligen 5%igen Bearbeitungsgebühr bei Vertragsabschluss. Sollten die Bearbeitungsgebühren nicht ausreichen, ist sie berechtigt, ihren weiteren Aufwand aus den erwirtschafteten Erträgen anteilig zu entnehmen – dies aber nur auf kostendeckender Basis.
Was passiert nach der Bezahlung mit meinem Geld?
Der eingezahlte Betrag wird nach streng festgelegten Richtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn, angelegt. Aus diesem Kapital werden die vertraglich festgelegten Leistungen jährlich an den Friedhofsgärtner gezahlt.
Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die Prüfung erfolgt alle 2 Jahre durch den Genossenschaftsverband - Verband der Regionen eV.
Was ist, wenn meine Friedhofsgärtnerei nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarte Grabpflege auszuführen?
Sollte ein Betrieb nicht mehr in der Lage sein, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erfüllen, so ist die Friedhofsgärtner Dortmund eG berechtigt, eine neue Friedhofsgärtnerei zu beauftragen.
Werden die Leistungen kontrolliert?
Ja, wir als Treuhandstelle prüfen die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen in unregelmäßigen Abständen.
Welche Leistungen kann ich in einem Dauergrabpflege-Vertrag vereinbaren?
Der Leistungsumfang der Dauergrabpflege kann von Ihnen ganz individuell festgelegt werden. Neben friedhofsgärtnerischen Leistungen wie Pflege der Grabstätte, jahreszeitliche Bepflanzungen, Instandsetzungsarbeiten wie Beseitigung von Sinkschäden oder Erneuerung von Bodendeckern und Gehölzen können auch Sonderkosten wie Steinmetzleistungen, Kosten für Nutzungsrechtsverlängerung der Grabstätte oder auch Kosten für eine zukünftige Bestattung in unsere Verträge eingearbeitet werden.
Was passiert bei einer Insolvenz der Genossenschaft?
Da das Treuhandvermögen nicht dem Vermögen der Friedhofsgärtner Dortmund eG zugerechnet wird, wäre Ihr Vertragskapital von einer Insolvenz nicht betroffen. Die treuhänderisch verwalteten Gelder werden ganz strikt von unserem Genossenschaftsvermögen getrennt gehalten. Es bestehen Treuhandkonten bei der Dortmunder Volksbank und der Sparkasse Dortmund.
Müssen Zinserträge versteuert werden?
Durch Bescheinigung des Finanzamtes Dortmund-Unna werden die Treuhandkonten als Zweckvermögen geführt. Aufgrund dieser Anerkennung sind die jährlich gutgeschriebenen Zinserträge bis auf Weiteres von der Abgeltungssteuer befreit.
Was ist der Sicherungszuschlag?
Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase werden Preissteigerungen zurzeit nur zu einem kleinen Teil durch Zinszahlungen ausgeglichen. Daher muss in neu abgeschlossenen Verträgen ein sogenannter Sicherungszuschlag ausgewiesen werden. Dieser beträgt zurzeit 1% pro Vertragslaufzeitjahr auf die Gesamtkosten von Pflege, Bepflanzung und Sonderleistungen.
Dieser Betrag sowie zusätzlich erzielte Erträge sind notwendig, um Kostensteigerungen für zukünftig zu erbringende Leistungen ausgleichen zu können.