Jährliche Grabpflege

Die Jahresgrabpflege kann mit 3-monatiger Kündigungsfrist jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Pflege automatisch um ein weiteres Jahr.

Die einzelnen Leistungen werden von der ausführenden Friedhofsgärtnerei individuell mit dem Vertragspartner vor Vertragsbeginn abgestimmt. Änderungen oder die Erbringung einmaliger Leistungen sind hier jederzeit möglich. Turnusmäßig stellt der Friedhofsgärtner die erbrachten Leistungen in Rechnung.

 

Die reine Grabpflege enthält normalerweise folgende Leistungen:

  • Regelmäßige Reinigung der Grabstätte von Unkraut, Laub und Ästen
  • Freischneiden des Denkmals
  • Pflanzenschnitt je nach Habitus
  • Bodendeckerschnitt
  • Gießen bei Bedarf
  • Entfernen von alten Blütenständen, sofern ein Beet vorhanden ist
  • Entfernen von verwelkten Blumen
  • Entfernen von ausgebrannten Kerzen

 

Zusätzlich können folgende Leistungen einmalig oder auch regelmäßig in Auftrag gegeben werden:

  • Schnitt der Pflanzen nach fachmännischen Gesichtspunkten
  • Erneuerung der Anlage nach Einsenkschäden
  • Schmuck des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken
  • Grabschmuck (Kränze, Gestecke, Pflanzschalen, Blumensträuße) zu den Totengedenktagen oder persönlichen Gedenktagen
  • Jahreszeitliche wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen

Sprechen Sie uns an – gerne beraten wir Sie zu allen Möglichkeiten!